Die Kommunalverfassung ist ein Grundpfeiler des politischen Lebens. Das höchste Organ der Kommune ist die Stadtverordnetenversammlung. Deren Vorsteher ist der erste Bürger der Stadt. Der Magistrat ist ein Kollegialorgan, das keiner Weisungsbefugnis des Oberbürgermeisters unterliegt. Aufgabe der Stadtverordnetenversammlung ist es, Magistrat und Verwaltung zu überwachen und zu kontrollieren. Das wichtigste Entscheidungsrecht der Stadtverordneten liegt bei der Beratung und Verabschiedung des Haushalts. Viele der die Entscheidungsfreiheit vor Ort einschränkenden Regelungen sind auf europäische Vorgaben zurückzuführen.
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Ohne ein auf Standortfragen geeichtes Verfahren geraten politisch und fachlich verantwortliche Akteure in Gefahr, ein so komplexes und vernetztes Gebilde wie einen Standort quasi im Blindflug steuern zu müssen. Fragen zum Konzept einer Standortbilanz: Was hat eine Standortbilanz, was andere nicht haben? Was macht eine Standortbilanz anders als andere Instrumente? Was muss gemacht werden, um für den Standort eine eigene, individuelle Bilanz zu erstellen? Es geht um Antworten auf die Frage, welche besonderen Merkmale eine Standortbilanz auszeichnen, welche konkreten Arbeitsschritte hierfür zu erledigen sind sowie welche besonderen Vorteile erwartet werden können.